Dieser Beitrag informiert Sie über die Berliner Kunstszene in der Corona-Krise. Er bietet eine regelmäßig aktualisierte Bestandsaufname und informiert über Hilfen für Künstler:innen und Galerien. Informationen zur Erreichbarkeit von Berliner Galerien und Kulturinstitutionen, sowie über kunstbezogene Entwicklungen in der Corona-Krise finden Sie HIER. +++ Updates +++ sind im Beitrag gekennzeichnet.
Ein für uns alle neues und beispielloses Ereignis ist eingetreten. Um die Anzahl der Infektionen durch das Coronavirus zu verzögern, wurde in den letzten Tagen das öffentliche Leben Berlins bis auf ein Mindestmaß herunter gefahren. Auch Ausstellungen, Museen, Messen, Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen sind ab sofort bis auf weiteres für den Publikumsverkehr zu schließen. So geben es die am 16. März erlassenen Leitlinien der Bundesregierung unter anderem vor. Die akuten und langfristigen Folgen dieses Shutdowns sind immens.
Mit einer Bruttowertschöpfung von mehr als 100 Milliarden Euro ist die Kultur- und Kreativwirtschaft einer der größten Wirtschaftszweige – noch vor chemischer Industrie, Energieversorgern und Finanzdienstleistern. Deshalb sei es so wichtig, dass Kultur-, Kreativ- und Medienwirtschaft durch das Hilfspaket der Bundesregierung massiv gestützt werden, erklärt Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters in ihrer Ankündigung von Hilfen für die genannten Wirtschaftszweige vom heutigen Tag (17.03.).
Kunst + Kultur – kein dekorativer Luxus
Diese gigantische Summe zeigt die wirtschaftliche Relevanz unter anderem auch der Kunst-Branche mit ihren Künstler*innen, Galerien, Events und Kunstmessen. Aber die Lage kann nicht dramatisch genug eingeschätzt werden. “Was im Kultur- und Medienbereich an gewachsenen Strukturen einmal wegbricht, lässt sich so schnell nicht wiederaufbauen”, mahnt Monika Grütters. “Das kann mittelfristig kaum vorstellbare Auswirkungen auf die Vielfalt unserer Kultur- und Medienlandschaft haben. Deshalb gilt jetzt mehr denn jemals zuvor: Kultur ist kein dekorativer Luxus, den man sich nur in guten Zeiten gönnt. Wie sehr wir sie brauchen – insbesondere was den gesellschaftlichen Zusammenhalt betrifft – sehen wir jetzt, da wir in großen Teilen auf sie verzichten müssen. Umso wichtiger sind jetzt diese Hilfen.” Ähnlich äußerte sich heute auch der Kultursenator Dr. Klaus Lederer im Interview mit der Süddeutschen, und verdeutlichte die Verzahnungen und Abhängigkeiten der einzelnen Protagonisten in Kunst- und Kulturszene.
Das Dilemma
Für uns als DEEDS.NEWS & ART@Berlin-Redaktion ist die aktuelle Situation ein Dilemma. Denn wir wissen um die Notwendigkeit der Sichtbarkeit von Kunstausstellungen und Terminen. Wir sehen uns als Sprachrohr für die Berliner Kunst- und Galerieszene. Das Präsentieren von zu besuchenden Ausstellungen in Berliner Galerien, Kulturinstitutionen und Museen und die Hinweise auf Termine sind das zentrale Anliegen unserer Kunstplattform ART@Berlin. Nachdem das Robert-Koch-Institut heute die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus auf die höchste Stufe herauf gesetzt hat (Details HIER), haben wir uns allerdings dazu entschlossen, derzeit auf keine Ausstellungen mehr aktiv hinzuweisen, selbst wenn diese noch stattfinden sollten.
Virtuelle Visibilität
Statt dessen arbeiten wir von ART@Berlin intensiv an virtuellen Lösungen, wie wir die Sichtbarkeit, die Erlebbarkeit und die Verfügbarkeit der Kunst in Berlin auch in dieser Ausnahmesituation aufrechterhalten können, wie wir das zum Beispiel bereits in unseren GALLERY VISITS in 360 Grad von aktuellen oder vergangenen Ausstellungen in Berliner Galerien anbieten. Wir stehen in engem Austausch mit der Berliner Kunstszene und informieren Sie in Kürze über Neuigkeiten auf unserer Webseite und den Social Media Kanälen.
Haben nun alle Galerien geschlossen?
+++ UPDATE+++ Anlässlich des bundesweiten, sogenannten harten Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 bis voraussichtlich Sonntag, 10. Januar 2020 schließen auch alle Galerien für zeitgenössische Kunst. Während des Lockdown “light” im November und der ersten Dezemberhälfte 2020 durften diese aufgrund Ihres Status als Einzelhändler geöffnet haben.
Im November 2020 dürfen Galerien, die dem Verkauf von Kunst dienen, öffnen! Museen, Kulturinstitutionen und kommunale Galerien müssen geschlossen bleiben. Details finden Sie in diesem Artikel.
Am 10. Juni 2020 ist die neue, nunmehr 10. Verordnung über erforderliche Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Berlin in Kraft getreten. Sie besagt unter anderem in “2. Teil Gewerbe, Handel und sonstige Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens” unter Absatz 3 in § 5 “Besondere Arten von Gewerbebetrieben, Kultur und besondere Hygieneregeln”: Meetings, Incentives, Conventions, Events, Messen und messeähnliche Ausstellungen, Spezialmärkte und gewerbliche Freizeitangebote dürfen ab dem 2. Juni 2020 für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Zugelassen sind in Innenräumen ab dem 2. Juni 2020 bi zu 150 Personen und ab dem 30. Juni 2020 bis zu 300 Personen. Unter Absatz 8 wird mitgeteilt, dass Museen, Gedenkstätten und ähnliche Kultur- und Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen. Öffentliche Bibliotheken dürfen für den Leihbetrieb sowie unter Beschränkung und Steuerung der Zugangszahlen zur Nutzung als Lern- und Arbeitsort geöffnet werden. Archive dürfen ihre Lesesäle öffnen. Es gelten weiterhin die Abstandsregeln von 1,5 m und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Die vollständige Verordnung in der Fassung vom 9. Juni 2020 finden Sie HIER.
Seit dem 16.04.2020 melden die Berliner Galerien ihre Wiedereröffnung für die kommende Woche, also ab Montag, den 21.04.2020. Der genaue Tag, wann wieder ein Besuch in den Galerien vor Ort möglich ist, variiert je nach den individuellen Öffnungszeiten. Informieren Sie sich im Vorfeld am besten direkt bei der Galerie, die Sie besuchen möchten.
Unserer Einschätzung nach ist es ein zentrales Anliegen der rund 400 Berliner Galerien, auch im Sinne ihrer Künstlerinnen und Künstler den üblichen Galeriebetrieb auch ohne regulären Besucherverkehr aufrecht zu erhalten, soweit dies aktuell möglich oder zulässig ist. Updates und Neuigkeiten zu den temporären Schließungen von Berliner Kunstorten und Angebote anderer Kontaktmöglichkeiten finden Sie in diesem ART@Berlin-Artikel.
Auch nach Rücksprache mit dem Landesverband der Berliner Galerien möchten wir Sie als Kunstinteressierte oder Kunstsammler*innen auf folgendes hinweisen: Von einer pauschalen Schließung aller Berliner Galerien kann man nicht verbindlich sprechen bzw. dies für alle einvernehmlich voraussetzen. Denn zahlreiche Galerien halten ihre Ausstellungen nach Terminvergabe für einzelne Personen weiter besuchbar – die Hygienevorschriften, angepasste Umgangsformen und Verhaltensvorgaben vorausgesetzt – oder bieten virtuelle Varianten des Besuchs. Es ist derzeit grundsätzlich zu empfehlen, mit der Galerie, die man gerne besuchen möchte, im Vorfeld Kontakt aufzunehmen.
Was ist mit den Kunstmessen und Events?
Die Berliner Kunstmesse paper positions, die vom 30.04. bis 03.05.2020 in der Hauptstadtrepräsentanz der Deutschen Telekom stattfinden sollte, wurde auf den 10.09. bis 13.09.2020 verschoben, die Zeit der der Berlin Art Week. Das gaben die Veranstalter am Donnerstag (19.03.) bekannt. Der Ort der verschobenen Veranstaltung wird der Flughafen Berlin Tempelhof sein (Hangar 3 – 4). Zeitgleich findet die Kunstmesse POSITIONS regulär statt, unter Einhaltung strengster Hygiene- und Abstandsregeln. Einer Einladung der POSITIONS folgt die Kunstmesse photo basel, die als photo basel.berlin im September 2020 während der Berlin Art Week ebenfalls im Flughafen Tempelhof zu Gast sein wird.
Das für Anfang Mai geplante Gallery Weekend 2020 wird vollständig in den Herbst verschoben. In Absprache mit den teilnehmenden Galerien wird die Präsentation überwiegend zeitgenössischer Kunst auf das Wochenende vom 11. bis 13.09.2020 verlegt, wie die Veranstalter am frühen Donnerstag Abend mitteilten. Dann würden mehr internationale Gäste erwartet. Gleichzeitig wollen einige Galerien wie vorgesehen ihre Ausstellungen im Mai zeigen. Berlins Kultursenator Klaus Lederer (Linke) hatte ursprünglich geplant, dem Gallery Weekend im Frühjahr im Zusammenspiel mit der Senatsverwaltung für Wirtschaft einen Schwerpunkt Kunstmarkt und Distributionsentwicklung zu geben. (dpa)
Des weiteren verweisen wir auf den Artikel “Das Virus erreicht die europäischen Kunstmessen” in der FAZ. Dieser Artikel wurde zuletzt am 13.03. aktualisiert. Ebenfalls auf den Tagesspiegel-Artikel “Wir drücken gerade auf Reset” vom gleichen Tag. Auch interessant ist der Artikel “Jetzt droht mehr als Messemüdigkeit” in der WELT vom gleichen Tag. Dass sich die Einschränkungen verschärfen bzw. länger andauern als erwartet, halten wir nicht für ausgeschlossen, hoffen jedoch mit allen Beteiligten, dass dies nicht der Fall sein wird.
Hilfen für Betroffene (Galerist*innen, Künstler*innen, Freiberufler etc.), aktuellste Informationen oben
+++ UPDATE +++ Hilfen für Kulturbetriebe und Medienunternehmen: Soforthilfe IV 3.0 kann ab 11. November beantragt werden! Die Soforthilfe IV für Kulturbetriebe und Medienunternehmen wird bis ins kommende Jahr unverändert fortgesetzt. Das hat der Senat heute (04.11.2020) mitgeteilt. Anträge für das Soforthilfeprogramm IV 3.0 für den Förderzeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 können von Mittwoch, 11. November 2020, 9 Uhr bis zum Mittwoch, 18. November 2020, 18 Uhr ausschließlich online über die Website der Investitionsbank Berlin eingereicht werden. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen im Medien- und Kulturbereich, die nicht regelmäßig oder nicht überwiegend öffentlich gefördert werden. Die Soforthilfe IV 3.0 gewährt Zuschüsse zur Überwindung von Liquiditätsengpässen innerhalb dieser Monate.
Voraussetzung bei der Soforthilfe IV 3.0 ist, dass die Überbrückungshilfe II des Bundes (Förderzeitraum September bis Dezember 2020) in Anspruch genommen wird, sofern dies gemäß den Antragsvoraussetzungen möglich ist. Die Beantragung der Überbrückungshilfe II sollte demnach vor Antragstellung bei der Soforthilfe IV 3.0 erfolgen. Sollte eine Antragstellung bei der Überbrückungshilfe II nicht möglich sein, ist dies bei der Antragstellung zur Soforthilfe IV 3.0 entsprechend zu erläutern.
+++ UPDATE +++ Großes Interesse an Digitalprämie des Senats: Seit Montag (02.11.2020) können kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten bei der Investitionsbank Berlin die Anträge für die Digitalprämie stellen. Mit den Zuschüssen unterstützt der Berliner Senat Digitalisierungsvorhaben in den Betrieben, zuschussfähige Vorhaben können z.B. die Digitalisierung von Prozessen, das Etablieren digitaler Vertriebskanäle aber auch Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sein. Das Interesse an der Digitalprämie ist groß, bislang sind bereits rund 400 Anträge bei der IBB eingegangen. Zur Antragsstellung
+++ UPDATE +++ Bundeskunstsammlung: Mehr Geld für Ankäufe: Der Ankaufetat der Sammlung zeitgenössischer Kunst der Bundesrepublik Deutschland wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR um 2,5 Millionen Euro auf 3 Millionen Euro erhöht. Damit sollen noch in diesem Jahr rund 150 Kunstwerke angekauft werden, und zwar nicht nur auf Kunstmessen, sondern ganz gezielt gezielt auch bei Künstlerinnen und Künstlern sowie bei Galerien im gesamten Bundesgebiet. Der Wert des einzelnen Kunstwerks soll im Regelfall 20.000 Euro nicht überschreiten. Eine Bewerbung um Ankäufe ist nicht möglich. Weitere Informationen zur Bundeskunstsammlung finden Sie hier.
+++ UPDATE +++ Stiftung Kunstfonds: Das Programm richtet sich an bildende Künstlerinnen und Künstler, kunstvermittelnde Einrichtungen sowie Akteure und Initiativen des Kunstbetriebs. Ein Schwerpunkt ist die Förderung von Einrichtungen (zum Beispiel Kunst-Innenräume, Produzentengalerien, Kunstvereine, Projekträume), die bildende Kunst mit innovativen Ideen einem größeren Publikum nahebringen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Das milliardenschwere Rettungsprogramm NEUSTART KULTUR sieht seit Ende September 2020 die Förderung ganz verschiedener Bereiche von Kultur und Medien vor. Im Fokus stehen dabei vor allem Kultureinrichtungen, die überwiegend privat finanziert werden. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihre Häuser erneut zu öffnen und Programme wieder aufzunehmen, um Künstlerinnen, Künstlern und Kreativen eine Erwerbs- und Zukunftsperspektive zu bieten. Die Förderprogramme im Rahmen von NEUSTART KULTUR laufen sukzessive an. Auf dieser Seite informieren wir Sie tagesaktuell über den Start der einzelnen Programme. Eine Übersicht weiterer Hilfen für Künstler und Kreative finden Sie hier. Informationen zur Kumulierbarkeit von Überbrückungshilfen und Soforthilfen finden Sie hier.
Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden: Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden. Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020. Die Antragstellung erfolgt über einen “unbeteiligten Dritten”, z.B. über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte etc. Mehr Informationen hier.
Soforthilfe V: Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen kleinen und mittleren Unternehmen der Berliner Wirtschaft mit über 10 und bis zu 100 Beschäftigten können Tilgungszuschüsse zum KfW-Schnellkredit 2020 oder einem Kredit aus dem KfW-Sonderprogramm 2020 oder nachrangig Soforthilfezuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. Die Antragstellung pausiert täglich zwischen 18:00 und 9:00 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen. Anträge für Soforthilfe V können laut IBB nach wie vor gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich digital und ist voraussichtlich bis zum 31.12.2020 möglich (Stand 12.06.2020).
Soforthilfe IV: Die besonders hart von der Corona-Krise betroffenen Kultur- und Medienunternehmen mit i.d.R. über 10 Beschäftigten können Zuschüsse bis zu 25.000 EUR zur Überwindung einer existenzbedrohenden Wirtschaftslage beantragen. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 500.000 EUR beantragt werden. Nachtrag: Die Antragstellung für die Soforthilfe IV ist seit Freitag, 15.05.2020, nicht mehr möglich.
Der Verband der Gründer und Selbstständigen (VGSD) bis zum befragt selbstständige Unternehmer*innen in Deutschland in einer großen Umfrage zu ihrer Situation aufgrund der Corona-Lage. Die Ergebnisse bilden die Basis dafür, um Entscheidungsträgern aus Politik und Öffentlichkeit ein Lagebild zu geben und Handlungsfelder aufzuzeigen, um die Hilfsmaßnahmen möglichst wirkungsvoll zu gestalten. Die Befragung und die Auswertung erfolgen anonym. Die Umfrage wird von einer großen Zahl von Berufsverbänden mitgetragen, viele davon sind organisiert in der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbstständigenverbände (BAGSV).
Zum VGSD oder direkt zur Umfrage
Seit Dienstag, 14.04.2020, 10 Uhr, können bei der IBB wieder Anträge auf den Corona Zuschuss gestellt werden. Da die Warteschlange weitestgehend abgebaut ist, pausiert die Antragstellung zwischen 18:00 und 9:00 Uhr. Neuanmeldungen an die Warteschlange sind trotzdem jederzeit möglich. Die Wartenummer bleibt über Nacht erhalten, ebenfalls die Reihenfolge der Warteschlangennummern. Die IBB informiert diejenigen, die sich per E-Mail registriert haben, darüber, wann sie ihre Anträge stellen können. Nachtrag: Die Antragstellung für die Soforthilfe Corona ist seit Sonntag, 31.05.2020, nicht mehr möglich.
Zuschüsse 5.000 EUR – Soforthilfe-Paket II. Die Antragstellung ist ab Freitag, 27.03.2020, 12 Uhr möglich. Der Berliner Senat hat Donnerstagabend, 18.03., ein Zuschussprogramm für Kleinst- und Solounternehmen beschlossen: 5.000 EUR Zuschuss, maximal 5 Beschäftigte, 100 Mio. EUR stehen vorerst zur Verfügung. Ab Freitag, den 27. März 2020 um 12 Uhr, werden die Anträge auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) zur Verfügung stehen. Anträge vorab per E-Mail können leider nicht berücksichtigt werden!
Rettungsbeihilfe Corona – Soforthilfe-Paket I. Seit einigen Tagen können zinslose Überbrückungskredite bis zu einer Höhe von 0,5 Mio. EUR mit einer Laufzeit von bis zu 2 Jahren beantragt werden. Zu diesen Mitteln können auch bisher ausgeschlossene und nun sehr stark betroffene Branchen wie z.B. Einzelhandel, Gastronomie, Beherbergung und konsumorientierte Dienstleistung (z.B. Clubs) Zugang erhalten. Mehr HIER.
Der Berufsverband bildender Künstler*innen Berlin (BBK) will fundierte Informationen über die Folgen der COVID-19 Pandemie für Bildenden Künstler*innen in Berlin sammeln, um somit konkrete Forderungen an die Berliner Politik stellen zu können, insbesondere zu den Antragskonditionen für den geplanten Soforthilfefonds II. Die ökonomische Grundlage für künstlerische Arbeit unterscheidet sich von vielen anderen Branchen: So sollen mit diesem Fragebogen wichtige Details der Situation in der Bildenden Kunst erfasst werden. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse wird veröffentlicht. Ihre persönlichen Daten bleiben anonym, Ihre E-Mail wird nicht gespeichert. Die Umfrage endet am Sonntag, 22.03.20 um 18 Uhr. > DIREKT ZUR UMFRAGE
Die finanzielle Situation in der Berliner Kunstszene ist, abgesehen von einigen Big Playern, eine teils prekär zu nennende. Etlichen Protagonisten (Selbständigen, Freiberuflern, Einzelakteuren etc.) ist es trotz überdurchschnittlicher Arbeit über die Jahre nicht gelungen, große Rücklagen zu bilden. Eine Situation wie der aktuelle Shutdown der Berliner Kunstorte lässt für die Betroffenen von jetzt auf gleich sämtliche Möglichkeiten wegbrechen, ihre Einkommensquellen oder das eigene Geschäft weiter aufrecht zu erhalten. Auch gilt zur Erlangung der jährlich notwendigen Einnahmen speziell für Kunstgalerien die Teilnahme an Kunstmessen als zwingend erforderlich. Und genau diese stehen aktuell zur Disposition oder wurden bereits verschoben.
Ähnliche Befürchtungen äußert auch die gemeinnützige Kurt-Wolff-Stiftung, eine Stiftung zur Förderung einer vielfältigen Verlags- und Literaturszene und Interessenvertretung unabhängiger deutscher Verlage, in diesem monopol-Beitrag vom 13.03.2020.
Eine Möglichkeit zur Hilfe nennt die monopol ebenfalls am 13.03. in diesem Artikel – und zwar in Form der Forderung nach Mehrwertsteuersenkung für Galerien zurück auf die ermäßigten 7 Prozent.
In Summe 600 Millionen Euro (Stand: 19.03.2020) stellt das Land Berlin als Soforthilfen für Unternehmen, Solo-Selbstständige und Freiberufler zur Verfügung. Das beschloss der Senat auf einer außerordentlichen Sitzung am Donnerstag, 19.03.2020. 100 Millionen Euro davon stehen für Kleinunternehmen (mit maximal fünf Beschäftigten), Freiberufler und Selbstständige aus den Bereichen Gesundheit, Tourismus, Soziales und der Kreativwirtschaft zur Verfügung. Es muss ein Nachweis erbracht werden, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist. Die Höhe des Zuschusses wird zunächst auf 5000 Euro begrenzt, kann aber mehrfach beantragt werden. Das Land bittet dringend, noch keine Förderanträge zu schicken! Infos zu den Förderbedingungen, Antragsformularen und zum Verfahren sollen zeitnah auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) veröffentlicht werden. „Mit unserem Soforthilfeprogramm wollen wir Solo-Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen mit Liquiditätsproblemen schnell und unbürokratisch unterstützen“, so Wirtschaftssenatorin Ramona Pop (Grüne). Berlin schließt nicht aus, dieses Programm in einem zweiten Schritt auf 300 Millionen Euro aufzustocken. Mehr Details finden sich in der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa HIER.
Vor diesem Hintergrund der Corona-Krise hat Wirtschaftssenatorin Ramona Pop beschlossen, das bestehende Programm Liquiditätshilfen BERLIN ab sofort und bis auf weiteres für alle kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter*innen einschließlich der Freien Berufe, auch für Clubs und Restaurants zu öffnen. Anträge für diese Liquiditätshilfen können ab Donnerstag, den 19. März 2020, ausschließlich online auf der Website der IBB gestellt werden. Mehr dazu auch HIER.
Der regierende Bürgermeister Michael Müller hat am 18.03.2020 ein Corona-Hilfsprogramm für Solo-Selbständige in Aussicht gestellt. Sie sollen je 15.000 Euro erhalten. Näheres berichtet neben anderen Medien auch die taz in diesem Artikel.
Aktuell engagieren sich zahlreiche Menschen zur Abfederung des plötzlichen Wegbrechens von Einnahmen in der Kunstszene für die temporäre und versuchsweise Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens in Petitionen auf verschiedenen Petitionsplattformen, wie zum Beispiel in diesen beiden Petitionen auf Change.org oder auf Openpetition.de.
Wer nicht auf zukünftige Entscheidungen oder unsichere Entwicklungen warten möchte oder gar kann, dem sei die hierzulande etablierte Unterstützung durch die Bundesagentur für Arbeit und deren Jobcenter in Form von Grundsicherung (Arbeitslosengeld II) ans Herz gelegt. Gegen eine Pandemie und den damit verbundenen Eingriff in fast alle gesellschaftlichen Bereiche kann niemand etwas ausrichten. Selbst stabile Unternehmen werden in dieser Krise gefährdet. Niemand muss sich schämen, in ausweglosen Situationen staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, auf die jede/r Bürger/in ein gesetzlich verankertes Recht hat. Weiterführendes finden Sie HIER.
Zur Situation der Bezahlung von darstellenden Künstler*innen oder Musiker*innen ist der Artikel zur Frage “Wer bezahlt die Künstler?” des Rechtsanwalt und Kunstsammlers Prof. Dr. Peter Raue interessant, der Rechtliches aus Kunst und Kultur sowie das Urheberrecht zu seinen Spezialgebieten zählt.
Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert derzeit die Versicherten und Abgabepflichtigen, die von Einnahmeausfällen u.a. durch abgesagte Veranstaltungen, zurückgegebene Tickets etc., betroffen sind. Das Künstlersozialversicherungsgesetz bietet hierfür einige Maßnahmen, über die man HIER mehr erfahren kann.
Wir beobachten die aktuelle Entwicklungen sehr genau. Über Neuigkeiten halten wir Sie per Updates oder in Form eines neuen Artikels auf dem Laufenden. Wenn Sie Hinweise oder Anregungen haben, erreichen Sie uns über post@artatberlin.com.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Redaktionsteam von DEEDS.NEWS & ART@Berlin