Seit dem 2. Juni 2020 dürfen u.a. Events, Messen und messe-ähnliche Ausstellungen für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Zugelassen sind in Innenräumen bis zu 150 Personen und ab dem 30. Juni 2020 bis zu 300 Personen. Auch Museen, Gedenkstätten und ähnliche Kultur- und Bildungseinrichtungen in öffentlicher und privater Trägerschaft dürfen für den Publikumsverkehr wieder öffnen. Bitte bedenken Sie: Corona ist noch nicht vorbei. Schützen Sie sich und andere. Halten Sie die nach wie vor gültigen Abstandsregeln von 1.5 m ein und tragen Sie einen Mund Nasen-Schutz.