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Freitag, April 26, 2024

Und sonntags? Ins Museum! Freier Eintritt am 1. Sonntag im Monat in diesen Berliner Museen + Institutionen

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Von der Akademie der Künste bis zur Zitadelle Spandau nehmen seit Juli 2021 weit über 60 Berliner Museen und Institutionen sowie Gedenkorte am Museumsonntag teil. Eintritt wird an diesem Tag nicht erhoben. Die Häuser sind für jede/n geöffnet, um kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und die Neugier auf den Besuch der zahlreichen kulturellen Angebote der Stadt zu steigern.

Abb. oben: Alte Nationalgalerie, Foto: Stephanie Schneider

Die aktuelle Corona Situation erfordert es, dass trotz des freien Eintritts Zeitfenstertickets für den Besuch gebucht werden müssen. Die Möglichkeit zur Buchung wird eine Woche vor dem nächsten Museumssonntag freigeschaltet. Nähere Information dazu in der Beschreibung der einzelnen Veranstaltungen. Der große Erfolg der Museumssonntage ist vor allem für Kurzentschlossene mit einer Enttäuschung verbunden: Wer sich spontan zu einem Besuch entschließt, muss feststellen, dass so gut wie alle Zeitfenstertickets bereits ausgebucht sind. Ein Museumsbesuch am eintrittsfreien Sonntag sollte also gut (und vor allem vorab) geplant sein.

An diesen Sonntagen in 2022 finden Museumssonntage statt:

6. Februar 
6. März
3. April
1. Mai
5. Juni
3. Juli
7. August
4. September
2. Oktober
6. November
4. Dezember

Hier geht es zur aktuell gültigen Liste der teilnehmenden Häuser:

www.museumssonntag.berlin/de/teilnehmende-museen

Für die Teilnahme an Veranstaltungen gilt die 2G-Regel: Es wird vor Ort überprüft, ob Sie geimpft oder genesen sind. Dafür benötigen Sie einen digital verifizierbaren Nachweis (QR-Code digital oder ausgedruckt) sowie einen Lichtbildausweis zum Abgleich. Ein Impfausweis ist nicht ausreichend. Personen unter 18 Jahren sind davon ausgenommen. Diese brauchen einen negativen tagesaktuellen Test (max. 24h). Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Regel ausgenommen. Für Schüler:innen, die in ihren Schulen regelmäßig getestet werden, gilt der Schüler:innen-Ausweis als Nachweis. Für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, ist ein Nachweis der Impfunfähigkeit mittels einer ärztlichen Bescheinigung und ein negativer PCR-Test (max. 48h) nötig. Weiterhin gilt die dringende Empfehlung zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske, in einigen Häusern ist diese weiter vorgeschrieben. Möchten Sie ein Haus ohne Terminbuchung besuchen, kann es unter Umständen zu Wartezeiten kommen.

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